. .

 

Dramaturgie
Tunçay Kulaoğlu und Irina Szodruch

Ausstattung
Sylvia Rieger, Miriam Marto

Projektkoordination
Fabian Langer

Dokumentation
Murat Karabey Yılmaz

Produktionsassistenz
Kathi Bonjour, Murat Dikenci,
Olga Golikova, Monica Marotta,
Jana Vierheilig

Mit
Züli Aladağ
Melek Erenay
Fabian Joest Passamonte
Peter von Strombeck
Paul Wollin
Mehmet Yılmaz

Anfangzeiten:
Sa 14. Januar: 19 Uhr und 21.30 Uhr
So 15. Januar: 19 Uhr und 21.30 Uhr
Mo 16. Januar: 20 Uhr
Di 17. Januar: 20 Uhr
Mi 18. Januar: 20 Uhr

Fr 20. Januar: 19 Uhr und 21.30 Uhr
Sa 21. Januar: 19 Uhr und 21.30 Uhr  

So 22. Januar: 19 Uhr und 21.30 Uhr

Bitte beachten!
Die Vorstellung leider nicht in allen Teilen behindertengerecht.

Ein Projekt von Kultursprünge e.V. gefördert durch die Einzelprojektförderung des Landes Berlin und den Fonds Darstellende Künste.

Foto: Esra Rotthoff

 

WIEDERAUFNAHME
1.–4. März 2012

§ 301 – DIE BELEIDIGTE NATION

Ticket buchen

5 Performances
Ein Gemeinschaftsprojekt von Züli Aladağ, Mıraz Bezar,
Silvina Der-Meguerditchian, Hans-Werner Kroesinger, Hakan Savaş Mican
Premiere: 14.1.2012, 19 und 21.30 Uhr
Vorstellungen:
15., 20.–22.1.2012, 19 und 21.30 Uhr / 16.–18.1.2012, 20 Uhr 
Bitte die unterschiedlichen Anfangszeiten beachten!

Der armenisch-türkische Journalist und Schriftsteller Hrant Dink wurde 2006 als erster explizit wegen "Beleidigung des Türkentums" nach § 301 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Am 19. Januar 2007 wurde er vor dem Sitz seiner Redaktion Opfer eines politischen Attentats. Wenige Wochen vor seiner Ermordung war er Gast einer politischen Talkshow im türkischen Privatfernsehen gewesen, deren Gegenstand Artikel 301 des türkischen Gesetzbuchs war und in der er indirekt bedroht wurde.

Für § 301 – Die beleidigte Nation nehmen die KünstlerInnen Züli Aladağ, Mıraz Bezar, Silvina Der-Meguerditchian, Hans-Werner Kroesinger und Hakan Savaş Mican – fünf Jahre nach Dinks Ermordung – diese Talkshow als Ausgangspunkt für eine persönliche Auseinandersetzung mit Bruchlinien innerhalb der türkischen Gesellschaft und stellen Fragen nach Nationalismus, Öffentlichkeit und Meinungsfreiheit, die uns alle angehen.

§ 301 – DIE BELEIDIGTE NATION


Wer die türkische Nation, den Staat der Türkischen Republik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen Justizorgane öffentlich herabsetzt, wird mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft. (Türkisches Strafgesetzbuch, Artikel 301, Absatz 1, Fassung 2008)

Der Art. 301 geht auf den Art. 159 des alten türkischen Strafgesetzbuches zurück, das 1936 weitgehend vom italienischen "Codice Rocco" Mussolinis kopiert und seitdem häufig verändert wurde. Bis zur Aktualisierung im Jahr 2008 stellte der 2005 eingeführte Artikel 301 "die Beleidigung des Türkentums" unter Strafe.

Die bildende Künstlerin Silvina Der-Meguerditchian rückt mit ihrer Videoarbeit DEEP SEA FISH verborgene Schichten ehemaligen Istanbuler Lebens ins Licht. Der Filmemacher Züli Aladağ sucht in Momentaufnahmen der Talkshow das neuralgische Moment eines Landes und thematisiert mit der AGHET eines seiner größten Tabus. In THE TV NEXT DOOR untersucht der Theaterregisseur Hans-Werner Kroesinger, was es bedeutet, wenn das von Hrant Dink eingeforderte Recht auf Kritik zu uns nach Hause übertragen wird, in die Wohnung unseres Nachbarn, und öffentliches Sprechen einen Mann zur Zielscheibe macht. Mıraz Bezar bringt mit SPIEGELUNGEN in Gedanken die Protagonisten des Mordes zusammen und richtet seinen Blick auf die Betrachter der Geschehnisse und Hakan Savaş Mican, Film- und Theatermacher, inszeniert in REACHING THE LEVEL OF CONTEMPORARY CIVILIZATIONS 2 die nationale Sehnsucht nach einer rein türkischen Automarke als ein Gedankenspiel über ERSOY, das erste türkische Auto, und seine verwirrte Fahrt durch die verlorenen Städte und Straßen Anatoliens.

Im Foyer des Ballhaus Naunynstraße sind für die Dauer des Projektes Silvina Der-Merguerditchians Werke Repression Carpet (2002) und Made in Turkey (2005) zu sehen sowie neue Arbeiten der Reihe Geleerte Wörter – Geleerte Bilder, die speziell für § 301 entstehen.

 

« zurück